Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ihnen und einem Physiotherapeuten?

Grundsätzlich ist ein Physiotherapeut aufgrund seiner erweiterten Ausbildung für Verordnungen von Ärzten zuständig, da diese mit Krankenkassen abrechnen dürfen. Die Realität sieht jedoch anders aus, denn ein Physiotherapeut verbringt derzeit seine Arbeitszeit zu 80 % mit Massageanwendungen und nur zu 20 % mit seiner erweiterten Ausbildung der Physiotherapie. Die Folgen daraus sind u.a. Terminmangel für die wirklich wichtigen Fälle, wie nach Operationen zum Beispiel.

Muss ich mich irgendwie auf die Anwendungen vorbereiten?

Sie können den Anamnesebogen hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Sie sollten mindestens eine Stunde vor den Anwendungen keine großen Mahlzeiten mehr zu sich nehmen. Weiterhin ist es empfehlenswert, vor der Anwendung zu duschen. Dadurch werden zum einen Hautpartikel entfernt, zum anderen werden Massageöle und Lotionen besser von der Haut aufgenommen.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können Bar, mit Karte oder Smartphone bezahlen.

Muss ich für die Massage etwas mitbringen?

Nein, Sie brauchen für die Massage nichts mitbringen.

Wie viel muss ich bei der Massage ausziehen?

Bei der Durchführung einer Ganzkörpermassage ist Kleidung störend, das Entkleiden bis auf die Unterhose wäre sinnvoll. Sie werden natürlich komplett abgedeckt und es wird nur das Körperteil aufgedeckt, dass gerade massiert wird. Die intimen Körperpartien werden während der Massage selbstverständlich mit Handtüchern abgedeckt. Bei einer Rückenmassage dürfen Sie gerne Ihre Hose anbehalten.

Behandeln Sie Kunden mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen?

Die Ausführung meiner Massagen ist keine medizinische Behandlung, sondern eine reine Wellnessanwendung (Präventivmaßnahme). Sie ersetzt keinen Arztbesuch. Bei gesundheitlichen Problemen und/oder wenn Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden, ist eine Wellnessbehandlung vorab mit Ihrem Arzt abzusprechen.

Behandeln Sie auch auf Kassenrezept?

Nein. Abrechnungen auf Kassenrezept sind nicht möglich, da es sich um keine medizinischen Anwendungen handelt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, meine Rechnung über eine Behandlung zur Wiederstattung bei der Krankenkasse einzureichen.

Ich muss meinen Termin kurzfristig absagen, welche Folgen hat das für mich?

Terminabsagen führen Sie bitte bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin durch. Andernfalls muss ich Ihnen leider die geplante Anwendung zu 50% in Rechnung stellen. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. plötzliche Krankheit, Unfall etc.) trifft dies nicht zu. Bitte erbringen Sie in solchen Fällen einen Nachweis zur Vorlage.

Behandeln Sie auch Schwangere?

Bei schwangeren Frauen kann es durch die Massagen zu Problemen kommen. Bitte sprechen Sie vor einer Buchung mit Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme. Wenn es von deren Seite keine Einwände gibt, so steht einer Massage nichts im Wege.

Ich habe Krampfadern, darf ich damit massiert werden?

Wenn Sie an Krampfadern leiden, darf ich ab dieser Region keine Massagen durchführen, da dies zu gefährlichen Notlagen führen kann. Sind die Krampfadern gezogen, darf ich diese Region wieder mit Vorsicht massieren. Sprechen Sie eine geplante Anwendung bitte mit Ihrem Gefäßchirurgen ab. Massagen die diese Region beinhalten werden in Absprache mit Ihnen abgewandelt (z.B. Ganzkörpermassagen).

Muss ich mit Komplikationen bei den Anwendungen rechnen?

Bei Anwendungen von akuten Beschwerden (z.B. schmerzhafte Verspannungen) kann es am Folgetag zu Schwellungen und/oder leichten Folgeschmerzen kommen. Diese klingen in den meisten Fällen am weiteren Folgetag wieder ab.